Home Home Anmelden Anmelden Sitemap Sitemap Date
 
Clock
 
 
 












 







Internationaler Presseausweis für Schweizer Journalisten
.
1

Wenn Sie als Medienschaffender in der Schweiz eine seriöse Verbandsalternative suchen, sind Sie beim Deutschen Verband der Pressejournalisten (DVPJ) richtig. Der DVPJ betreut mehr als 10.000 Neben- und Hauptberuflich tätige Journalisten in 40 Ländern weltweit - darunter viele Pressevertreter in der Schweiz. Der Internationale Presseausweis ist in der Beitragspauschale bereits enthalten. Fair: Keine dauerhafte Verpflichtung. Den Bezug des Presseausweises können Sie jederzeit zum Jahresende stoppen. Beziehen Sie den Presseausweis über den DVPJ. Damit unterstützen Sie einen Journalistenverband, der auch die Interessen nebenberuflicher Journalisten vertritt. Sie erhalten außerdem viele weitere Zusatzleistungen - ohne Extrakosten.   Info  Mehr erfahren [...]


Internationaler Presseausweis - Schweiz


Der Deutsche Verband der Pressejournalisten ist im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) eine der ersten Anlaufstellen für Journalisten, Presse-Fotografen, Blogger, PR-Akteure und Medienschaffende. Im Vergleich zu anderen Organisationen, stehen die Türen beim DVPJ auch für Journalisten oder Presse-Fotografen offen, die in Teilzeit oder nebenberuflich arbeiten.   Info  Presseausweis beantragen


 Erstklassige Rahmenbedingungen für Journalisten

Sie sind journalistisch tätig und wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie sich für den DVPJ entscheiden und einen Internationalen Presseausweis beantragen. Kein Aufpreis oder Extra-Kosten. Im Rahmen der Anmeldung ist der Presseausweis, neben vielen weiteren Leistungen, bereits in der Beitragspauschale enthalten. Aufgrund seines Leistungsspektrums verzeichnet der DVPJ seit Jahren ein stetiges Mitgliederwachstum und gehört den Organisationen mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit.   Info  Presseausweis-Überblick [...]

Tipp: Über Reporters.de können Sie Fachartikel und Special Interest-Themen veröffentlichen. Damit sind eine Reihe weiterer Zusatzleistungen verbunden, auch ein registrierter Fachautoren-Status. Den Anmelde-Link für Reporters.de erhalten DVPJ-Mitglieder automatisch per E-Mail im Zuge der bestätigten DVPJ-Anmeldung.

Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Einstmals klare Grenzen einer journalistischen Berufsausübung verwischen sich mit flankierenden Tätigkeiten zur Presseberichterstattung. Die Entwicklungen wirken sich auch auf die Vergabe von Presseausweisen für neben- und hauptberufliche Journalisten aus. Das Spektrum der journalistischen Tätigkeiten ist vielfältig und können folgende Bereiche umfassen:

• Messebesuche (Zweck: Recherche)
• Presse- oder Medienfotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportage & Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Internet-Radio (mit Redaktion)
• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Freier Texter (z. B. für Newsletter)
• Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für Bücher & Magazine
• Verfassen von Online-Contents etc.
• Tätigkeit als Pressereferent



 Presseausweis: Ausstellungskriterien und Gültigkeit

Anspruch auf den Presseausweis haben Personen, die journalistisch tätig sind (egal ob Haupt- oder Nebenberuflich). Der Internationale Presseausweis wird ausgestellt vom Deutschen Verband der Pressejournalisten und ist gültig für das angegebene Kalenderjahr. Folgejahre: Der Ausweis wird jedes Jahr neu ausgestellt, zusätzliche Kosten fallen dafür keine an, denn die Neuausstellung ist bereits im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Sie werden automatisch im Oktober angeschrieben wegen der Neuausstellung des Presseausweises für das Folgejahr.  Info  Mehr erfahren [...]


 Abgesperrte Bereiche und Presseberichterstattung

Ein Presseausweis erleichtert es den Einsatz- und Sicherheitskräften, das allgemeine Publikum von Pressevertretern zu unterscheiden und vereinfacht Akkreditierungsanfragen. Bei Spontandemonstrationen, Katastrophen oder Unfällen sperren Polizei oder Einsatzkräfte bestimmte Bereiche aus Sicherheitsgründen ab. Ein Akkreditierungsprocedere ist nicht durchführbar, darum wird vor Ort entschieden, ob und wie viele Pressevertreter Zutritt zu gesperrten Bereichen haben. Ein öffentliches Interesse an der Presseberichterstattung ist meistens gegeben und die Einsatzleiter sind angehalten, Pressevertreter einzulassen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss.


 Pressekonferenzen, Events und Sportveranstaltungen

Viele Unternehmen und Event-Veranstalter unterstützen Journalisten und Pressefotografen. Journalisten nehmen teil an Pressekonferenzen oder nutzen gesonderte Pressebereiche. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, die ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum erforderlich. Zum Nachweis der journalistischen Tätigkeit werden Presseausweise akzeptiert. Es kann aber auch vorkommen, dass zusätzlich ein Redaktionsauftrag oder eine Redaktionsbestätigung vorgelegt werden muss. Die Verwendung des Presseausweises dient der Presseberichterstattung und nicht privaten Zwecken. Viele Veranstalter (auch Messen) prüfen stichprobenartig die akkreditierten Journalisten, um Missbrauch zu verhindern. Journalisten müssen dann Veröffentlichungsnachweise vorlegen.


 Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden

Die Presse übt eine Kontrollfunktion als 4. Gewalt aus, darum stehen Pressevertretern besondere Rechte zu. Diese Rechte leiten sich ab aus Art. 5 des Grundgesetzes, den Landespressegesetzen und Durchführungsbestimmungen welche die Arbeit von Journalisten tangieren. Das Auskunftsrecht gegenüber Behörden ist eines dieser Rechte und es ist kostenfrei. Das Recht aus Auskunft steht nach den geltenden Landespressegesetzen allen Journalisten zu. Die Auskunft muss gewährt werden, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen (Datenschutz etc.). Damit ist für Journalisten der Weg frei für eine Beteiligung an öffentlichen Entscheidungsprozessen. Journalisten können Einsicht in Verwaltungsakten nehmen, eine persönliche Betroffenheit oder gar eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich.


3
Internationalen Presseausweis beantragen
3
Mitgliedschaft beantragen Hier anmelden

 

 
     
  News-Report: Magazin für Journalisten und Medienschaffende: News-Report.Org  
  Business, Contacts, News-Lounge: European-News-Agency.Com  
  Pressemeldung in 60 Sekunden: PR-Generator.de  
  Copyrights auf dieser Bildnachweise Website:  |  Vermarktungsplattform: PressePoint.Org