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Nebenberufliche tätige Journalisten
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Sie sind journalistisch tätig oder wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über eine Mitgliedschaft beim DVPJ nachdenken. Hier sind nicht nur Medienprofis mit viel Berufserfahrung Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv in der Medien- und Pressebranche engagieren. Der DVPJ unterstützt auch journalistisch nebenberuflich tätige Personen. Der DVPJ ist zur Ausstellung von Presseausweisen berechtigt, die Verbandstätigkeit im Zuge von Kooperationen ausführlich verifiziert. Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und Services finden Sie: Hier


DVPJ Info


Was unterscheidet Teilzeit-Journalisten, die regelmäßig journalistisch arbeiten von hauptberuflich tätigen Journalisten? Der Unterschied liegt in der zeitlichen Dauer der Tätigkeit. Sollten Teilzeit-Journalisten, die qualitativ und quantitativ vergleichbar journalistisch arbeiten wie ihre hauptberuflich tätigen Kollegen, benachteiligt werden? Keineswegs! Nur weil ein nebenberuflicher Journalist ein geringeres Einkommen erzielt als sein hauptberufliches Pendant, ist er nicht automatisch weniger journalistisch tätig. Doch genau darauf zielen Nachweisforderungen anderer Verbände ab.


 Benachteiligung, Nachweisproblematik und Bürokratie

Antragsteller müssen belegen, den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhaltes aus einer journalistischen Tätigkeit heraus zu bestreiten. Dazu werden Einkommensbelege als Nachweis herangezogen. Doch ergeben diese Nachweise nur ein relatives Abbild des wirklichen Umfanges einer journalistischen Tätigkeit, es lässt sich daraus keine gesicherte Auskunft über den realen Arbeits- und Publikationsoutput ableiten. Arbeitszeitbestätigungen: Das Kriterium, inwiefern ein Journalist seine überwiegende Arbeitszeit einer journalistischen Arbeit widmet ist nicht aussagekräftig. Es sagt weder über die Effizienz, noch über die Effektivität der journalistischen Arbeit etwas aus, noch lassen sich gesicherte Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Das Kriterium der Hauptberuflichkeit ist nach Meinung vieler Branchenkenner verfassungswidrig, denn es widerspricht dem Artikel 5 des Grundgesetzes: Danach ist die Pressefreiheit und der Zugang zu einer journalistischen Tätigkeit das Recht aller Bürger. Erfasst sind damit alle natürlichen Personen und nicht nur Personen, die berufsmäßig als Journalist arbeiten oder für die Presse tätig sind. Der DVPJ fördert die Interessen von neben- und hauptberuflich für Presse, Rundfunk, TV, Internet und andere Publikationsmedien tätigen Journalisten und tritt ein für die geistige Unabhängigkeit einer freien journalistischen Arbeit.


 Arbeiten hauptberufliche Journalisten besser als Teilzeit-Journalisten?

Ein schlechtes Zeugnis stellte das WZB-Institut (Wissenschaftszentrum Berlin) mehreren Zeitungen und Magazinen aus (deren Presseberichterstattung vorwiegend von so genannten hauptberuflichen Journalisten vorgenommen wird). 1165 Artikel über den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm wurden sorgfältig analysiert. Was Qualität und Sorgfaltspflicht der Berichterstattung betrifft, offenbarten sich erschreckende Missstände. Die Forscher des WZB übten herbe Kritik:

• Massive Verletzung der Gebote zur sach- und faktenorientierten Berichterstattung
• Schwere handwerkliche Fehler und systematische Mängel
• Aufgabe des journalistischen Anspruchs und falsche Berichterstattung
• Ungeprüfte Veröffentlichung von tendenziösen Polizeiberichten
• Spektakuläre Nachrichten, die einer journalistischen Sorgfaltspflicht vorgezogen wurden

Noch mehr Fakten und Informationen zum Thema "Die G8-Proteste in Heiligendamm im Spiegel der Massenmedien": PDF-Download: Hier... Quelle: WBZ Wissenschaftszentrum. Am WZB-Institut arbeiten über 140 Ökonomen, Historiker, Politologen und Juristen. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung: Sind hauptberuflich tätige Journalisten wirklich besser als nebenberufliche Journalisten?



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