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Presseausweis beantragen - Vorteile nutzen
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Sie sind journalistisch tätig oder wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über eine Mitgliedschaft beim DVPJ nachdenken. Hier sind nicht nur Medienprofis mit viel Berufserfahrung Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv in der Presseszene engagieren. Der DVPJ ist neutral und unabhängig und versteht sich als Interessensvertretung, welche auch nebenberufliche Journalisten unterstützt. Schon seit vielen Jahren fungiert der DVPJ erfolgreich als Schnittstelle zwischen Redaktionen, Journalisten und Medien.         Info  Presseausweis beantragen


DVPJ

Diese Vorteile werden Sie beim DVPJ zu schätzen wissen: Keine teuren Jahresbeiträge, dafür ein seit Jahren stabiles und faires Preis-/Leistungsverhältnis. Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen. Kein Papierkrieg, dafür eine unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.



 Die 3 wichtigsten Fragen zum Thema Presseausweis:

1. Wer erhält einen Presseausweis? Anspruch auf das Ausweisdokument haben alle Personen, die journalistisch tätig sind (egal ob haupt- oder nebenberuflich). Ein Presseausweis weist den Inhaber als Repräsentanten der Presse aus, dadurch wird die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit erleichtert (z. B. für Informationszwecke, Besuch von Pressekonferenzen oder Recherchen bei Organisationen oder Behörden).

2. Wer stellt den Presseausweis aus? Der bundeseinheitliche DVPJ Presseausweis wird vom 'Deutschen Verband der Pressejournalisten heraus gegeben. Unterschieden wird zwischen der Version National und International.

3. Wie lange ist der Presseausweis gültig? Der Ausweis ist für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig und wird im Scheckkartenformat ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeit wird ein neuer Presseausweis für das Folgejahr ausgestellt.



 Journalistische Tätigkeiten und was darunter zu verstehen ist

Das Spektrum der journalistischen Tätigkeiten ist vielfältig. Welche journalistischen Tätigkeiten Sie ausüben, brauchen Sie dem DVPJ nicht nachzuweisen. Nachweise werden angefordert, sofern berechtigte Zweifel an der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit bestehen. Journalistische Tätigkeiten können übrigens folgende Bereiche umfassen:

• Messebesuche (Zweck: Recherche)
• Presse- oder Medienfotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportage & Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Internet-Radio (mit Redaktion)
• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Freier Texter (z. B. für Newsletter)
• Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für Bücher & Magazine
• Verfassen von Online-Contents etc.
• Tätigkeit als Pressereferent


 Zusammenfassung: Gültigkeitsdauer, Mitgliedsbeiträge und Leistungen

Der Presseausweis ist für ein Jahr gültig und wird jedes Jahr neu ausgestellt (Verlängerung jederzeit möglich). Egal ob Sie die Nationale oder Internationale Version wählen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur 48,00 Euro für die Folgejahre. Je nach Zeitpunkt der Anmeldung wird der erste Jahresbeitrag nur anteilig berechnet. Der Mitgliedsstatus beinhaltet u.a. das Mitgliedszertifikat, eine digitale Presseausweis-Version, den Presseausweis im Scheckkartenformat und das PKW-Presseschild.


• Einmalige Aufnahmegebühr - Mitgliedschaft Standard:  97,00 EUR
• Einmalige Aufnahmegebühr - Mitgliedschaft International: 117,00 EUR
• Mitgliedsbeitrag im Jahr der Anmeldung: bis zu 48,00 Euro (Monatsgenaue Abrechnung)
• Jährlicher Mitgliedsbeitrag/Presseausweis in den Folgejahre: 53,00 Euro p.a. pauschal
• All-inclusive: Kein Aufpreis für das PKW-Presseschild im Zuge der Anmeldung


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