Auch für nebenberufliche Journalisten & Pressefotografen.
Der Deutsche Presseausweis ist in der Aufnahmegebühr (einmalig 97,00 Euro) bereits enthalten. Mitgliedsbeitrag pro Jahr: Im ersten Jahr 48,00 Euro bzw. anteilig, ab dem zweiten Jahr 53,00 Euro. Zusätzlich werden Ihnen weitere Leistungen eingeräumt, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind. DVPJ-Mitglieder sind berechtigt, in Signaturen, auf Visitenkarten, Briefbogen oder Websites die Bezeichnung 'Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten' bzw. 'Mitglied im DVPJ' zu verwenden.
Der Beitrag: 97.00 Euro einmalig plus 48,00 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr (Folgejahre 53,00 Euro). Jährliche Neuausstellung inklusive. Beziehen Sie Ihren Presseausweis beim DVPJ. Sie unterstützen damit den Aufbau eines unabhängigen Journalistenverbandes, der auch die Interessen nebenberuflich tätiger Journalisten vertritt. Nutzen Sie die umfassenden Zusatzleistungen des DVPJ: Sie können nichts falsch machen, sondern nur gewinnen.
Weitere Leistungen für Mitglieder inklusive
Personalisierter Login für Mitglieder-Bereich
Mitglieds-Zertifikat (autorisierte Version)
Verbands-Presseausweis (Version BRD)
Liveabfrage zu Ihrem Mitgliedsstatus
Inklusive Original PKW-Presseschild
Unbegrenzte Nutzung von NewsPr.DE
Jeden Monat kostenlos: DVPJ-Magazin News-Report
Kostenlose Nutzung von PressePoint.ORG
eBook im Wert von 32 Euro: 23.000 Euro Fördergelder
Inklusive digitaler Presseausweis
Zusätzlich für Mitglieder: MasterCard Gold
Neben den vielen Vorteilen, die Sie als Pressevertreter und Mitglied das DVPJ geniessen, erhalten Sie exklusiv und gebührenfrei die Journalist-CreditCard. Es handelt sich um eine Mastercard Gold, welche für Mitglieder des DVPJ, deren Lebenspartner und Familienangehörige reserviert ist. Die Journalist-CreditCard enthält zusätzliche Vorteile und ist sofort weltweit einsetzbar.
Öffentlich-rechtliche Anerkennung
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind daher nach (deutschen) Landesgesetzen verpflichtet, den Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Ein Presseausweis dient dem Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts. Sofern es nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert er den Ausweisinhaber, sich zur Erleichterung der Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zwecks Presseberichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter der Presse tätig ist.