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Für haupt- und nebenberufliche Journalisten
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Sie sind journalistisch tätig und wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über eine Mitgliedschaft beim DVPJ nachdenken. Hier sind nicht nur Medienprofis Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv in der Medien- und Pressebranche engagieren. Der DVPJ unterstützt auch journalistisch nebenberuflich tätige Journalisten. Die Verbandstätigkeit wurde ausführlich verifiziert und in diesem Kontext ist der DVPJ ist zur Ausstellung von Presseausweisen berechtigt. Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und Services finden Sie hier:


 Presseausweis EU Presseausweis BRD Mitglieds-Zertifikat PKW-Presseschild Original Presse-CD

DVPJ Presseausweis


 Gültigkeitsdauer und Mitgliedsbeiträge

Der Presseausweis ist für ein Jahr gültig und wird jedes Jahr neu ausgestellt (Verlängerung jederzeit möglich). Egal ob Sie den Presseausweis BRD oder International wählen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Jahr, die Aufnahmegebühr ist nur einmalig zu entrichten. Die Mitgliedschaft beinhaltet u.a. das Mitgliedszertifikat, eine digitale Presseausweis-Version, den Presseausweis im Scheckkartenformat und das PKW-Presseschild. Seit 2012 wird der Presseausweis mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben.

Beziehen Sie Ihren Presseausweis beim DVPJ und unterstützen Sie den Aufbau eines unabhängigen Journalisten- und Presseverbandes, welcher die Interessen nebenberuflich tätiger Journalisten vertritt. Nutzen Sie die Zusatzleistungen des DVPJ - Sie können nichts falsch machen, sondern nur gewinnen.

 Öffentlich-rechtliche Anerkennung

Eine Presseausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Deswegen erfolgt die Ausstellung von Presseausweisen jeweils autark über verschiedene Branchen- und Berufsverbände. Die Legitimation des DVPJ zur Ausstellung von Presseausweisen erfolgte im Zuge einer ausführlichen Verifizierung der Verbandstätigkeit. Im Übrigen bedarf die Ausübung einer Pressetätigkeit in den meisten demokratischen Ländern keiner staatlichen Zulassung. Jeder kann journalistisch tätig werden – ob mit oder ohne Presseausweis.

Dem Artikel 5 Abs. 2 GG zufolge, kann es keine staatlichen oder amtlichen Presseausweise geben. Grund: 'Die Presse' bzw. das Pressewesen ist nicht staatlich reguliert. Presseausweise werden deswegen regulär von Berufsverbänden, Gewerkschaften oder Presseagenturen ausgestellt. Manche Funktionäre verweisen gerne (irreführend) darauf, es gäbe 'behördlich anerkannte' oder 'einheitliche' Presseausweise. Dies aber entspricht keineswegs den Tatsachen. So urteilte Verwaltungsgericht Düsseldorf: Auch andere Verbände sind berechtigt, Presseausweise heraus zu geben (s. Az 1 K 1651/01). Damit bestätigt das Urteil die, auch vom DVPJ vertretene, Auffassung wonach Presseausweise eine Wirkung im Hinblick auf die Legitimation bereits dann haben, wenn der Journalist gegenüber der ausstellenden Organisation seine journalistische Tätigkeit belegt, die Organisation über eine nicht nur unerhebliche Anzahl von Mitgliedern verfügt (z. B. DVPJ) und die ausstellende Organisation auf Dauer angelegt ist (z. B. DVPJ).

Unabhängig von der rechtlichen Situation, ergibt sich allerdings die Faktische Anerkennung des DVPJ-Presseausweises vielmehr in der Praxis - und das ist entscheidend. Der DVPJ-Presseausweis genießt besonderes Vertrauen und wird z. B. von Hunderten Firmen, Organisationen und Behörden anerkannt. So kann u. a. mit dem DVPJ-Presseausweis auch gegenüber den Behörden ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden:


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