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Journalisten im Ausland
| Internationale DVPJ-Mitgliedschaften |
Anfragen, wonach Journalisten eine freiberufliche Existenzgründung im Ausland beabsichtigen nehmen rapide zu. Liegt es an TV-Reportagen wie z. B. 'Mein neues Zuhause' oder 'Mein neues Leben'? Zahlreiche Informationsgespräche mit ausländischen Medienschaffenden lassen hoffen: Für journalistische Freelancer ergeben sich vielfach Möglichkeiten, im Mediengeschäft Fuss zu fassen (die Kenntnis der landestypischen Markt- und Nachfragepotenziale vorausgesetzt). Das Internet als globales Kommunikationsmittel macht redaktionelle Prozesse zeit- u. ortsunabhängig. Tipps und Hinweise zu Akkreditierungsmöglichkeiten für Journalisten im Ausland sind über den Mitgliederbereich abrufbar. Manfred Bausch
verfasste zum Thema 'Journalisten im Ausland' eine lesenswerte Abhandlung - Hier - Anmelden |
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| Mitglieder aus vielen Ländern: |
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Der DVPJ-Presseausweis wird zunehmend auch im Ausland anerkannt: Internationale Akkreditierungszusagen für Messen, Events bzw. Reportagen oder die Akzeptanz beim Europäischen Parlament (Straßburg) sprechen für sich. Nicht nur für deutschsprachige Medienschaffende aus Österreich, Schweiz oder den BENELUX-Ländern etc. stehen die Türen beim DVPJ offen, sondern für Journalisten aus allen Ländern.
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| DVPJ International: |
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Verbandsmitglieder kommen mittlerweile aus mehr als 25 Ländern weltweit: Spanien, Österreich, Frankreich, Schweiz, Belgien, England, Deutschland, Luxembourg, Ungarn, Norwegen, Togo, Kamerun, Rußland, Kroatien, Portugal, Niederlande, Elfenbeinküste, Tschechien, USA. Polen, Italien, Iran, Türkei, Indien, Kroatien, Süd-Afrika u.v.m. |
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| Versicherungen beachten: |
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Fotoausrüstung oder Reisegepäck sollten Sie bei Auslandseinsätzen immer gesondert versichern. Speziell für Journalisten bietet der Markt besondere Versicherungsformen, um im Ausland tätige Kommunikationsarbeiter im Schadensfall abzusichern. Natürlich gilt der Versicherungsschutz weltweit, auch innerhalb Deutschlands und auf Reisen, in der eigenen Wohnung und am Arbeitsplatz.
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| Tipp: Handbuch für Journalisten im Ausland |
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Ein pfiffiger Begleiter für den Journalistenalltag im europäischen Ausland ist das kompakte Handbuch: 'Medien Jargon'. In dem 135 Seiten umfassenden Ratgeber sind die Wichtigsten Eckdaten der Länder Großbritannien, Russland, Italien, Island, Spanien Polen und Niederlande untergebracht. Zu jeder Sprache sind Journalistenvokabeln nachzulesen, wie Redaktion, Boulevardpresse oder Bildhonorar. Ergänzt wird das Thema durch Tips zur landesspezifischen Aussprache. Medien Jargon, 135 Seiten, Verlag Gruppe M GmbH, ISBN-10: 3935270062 und ISBN-13: 978-3935270069
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| Journalisten-Visum für die USA |
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Journalisten, die für einen befristeten Zeitraum beruflich in die USA reisen, benötigen ein Journalistenvisum (I-Visum). Die Beantragung des Journalisten-Visums erfolgt durch persönliche Vorsprache. Das Abwicklungsprozedere ist in allen Ländern fast gleich, folgende Unterlagen und Nachweise werden benötigt:
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Bestätigung der Redaktion oder eines Verlages über den Zweck Ihres Aufenthaltes in den USA
Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer
Gültiger Presseausweis in Kopie
Adressierter und frankierter Rückumschlag
Ein Passbild, 5 x 5 cm, weißer Hintergrund: Info - Hier -
Das DS-156 Visaantragsformular (online ausfüllen): Deutsch - Englisch
Männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren benötigen das Zusatzformular DS-157: Deutsch - Englisch
Überweisungsbeleg (Zahlungsnachweis) der Visa-Antragsgebühr. Info - Hier -
Beachten Sie: Einige Botschaften bzw. Konsulate akzeptieren keine Scheck- oder Bargeldzahlungen. |
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Journalisten-Visa können nur persönlich beantragt werden, ein Interviewtermin mit dem Visa-Informationsdienst ist jeweils Vorraussetzung. Terminvereinbarungen stimmen Sie direkt mit dem zuständigen Visa-Informationsdienst der Konsularabteilungen ab. Tipp: Es dürfen keine elektronischen Geräte in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden, Gepäckstücke (z. B. Aktenkoffer) sind ebenfalls nicht erlaubt. In Deutschland ist das Journalisten-Visum bei einer der folgenden Konsularabteilungen zu beantragen:
• Berlin: Amerikanische Botschaft, Konsularabteilung, Clayallee 170, 14195 Berlin
• München: US-Generalkonsulat, Königinstraße 5, 80539 München
• Frankfurt: US-Generalkonsulat, Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main
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| Ergänzende Hinweise: |
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Das USA Journalisten-Visum können auch Reporter, Filmteams, Herausgeber und Verleger etc. beantragen, sofern sie im Auftrag ihrer Firmen in die USA geschickt werden. Für freie Journalisten oder unabhängige Produktionsfirmen kann ein Visum nur dann ausgestellt werden, wenn ein Vertrag mit einer Medienorganisation vorliegt. Das Pressematerial darf nur dazu benutzt werden, um Nachrichten und Informationen zu verbreiten und soll dokumentarischen Charakter haben. Die Finanzierung und Veröffentlichung der Presseberichterstattung darf nur außerhalb der USA erfolgen.
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