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Nebenberufliche Journalisten
Darum steht der DVPJ auch nebenberuflichen Journalisten offen
Was unterscheidet Teilzeit-Journalisten die regelmäßig und dauerhaft journalistisch arbeiten von jenen Journalisten die hauptberuflich tätig sind? Der Unterschied liegt in der zeitlichen Dauer der Tätigkeit. Sollten daher Teilzeit-Journalisten die qualitativ und quantitativ vergleichbar journalistisch arbeiten wie ihre hauptberuflich tätigen Kollegen benachteiligt werden? Der DVPJ vertritt den Standpunkt: Nur weil ein nebenberuflicher Journalist ein geringeres Einkommen erzielt als sein hauptberufliches Pendant, ist er nicht automatisch weniger journalistisch tätig. Doch genau darauf zielen viele der Nachweisforderungen anderer Verbände ab, sobald es für den Antragsteller darum geht, einen Presseausweis zu beantragen. Exemplarisch einige Beispiele:

Antragsteller müssen belegen, den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhaltes aus einer journalistischen Tätigkeit heraus zu bestreiten. Dazu werden Einkommensbelege als Nachweis herangezogen. Doch ergeben diese Nachweise nur ein relatives Abbild des wirklichen Umfanges einer journalistischen Tätigkeit. Der DVPJ verwahrt sich gegen diese Praxis, da sich daraus keine gesicherte Auskunft über den wirklichen Arbeits- und Publikationsoutput ableiten lässt.
Gleiches gilt für Arbeitszeitbestätigungen. Das Kriterium, inwiefern ein Journalist seine überwiegende Arbeitszeit einer journalistischen Arbeit widmet ist nicht aussagekräftig. Es sagt weder über die Effizienz noch über die Effektivität einer journalistischen Arbeit etwas aus, noch lassen sich daraus gesicherte Schlussfolgerungen ziehen.
Auch maßt sich der DVPJ nicht an, wer sich überhaupt als Journalist bezeichnen darf oder nicht. Oder sind Journalisten die z.B. satirisch schreiben keine Journalisten? Oder Blogger mit journalistischen Anspruch? Beide Gruppen werden bei einigen  Verbänden nicht gerne gesehen... Das klingt indirekt nach Zensur.

Der DVPJ fördert die Interessen von neben- und hauptberuflich für Presse, Rundfunk, TV, Internet und andere Publikationsmedien tätigen Journalisten und tritt ein für die geistige Unabhängigkeit einer freien journalistischen Arbeit.

 Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V.
Mehr Anerkennung für nebenberuflich tätige Journalisten
Als Alleinstellungsmerkmal haben sich einige der Verbände das Kriterium Hauptberuflichkeit der Journalisten auf die Fahnen geschrieben. Doch dieses Kriterium geht an der Realität des organisierten Journalismus vorbei: Je weniger eine hauptberufliche Tätigkeit der Journalisten in der Praxis vorzufinden ist, desto mehr wird sich anscheinend daran geklammert. Für viele ehemals angestellte Journalisten, deren Redaktionen aus Kostengründen geschlossen wurden, ist dies kein Trost. Heute, als 'Freelancer' auf eigenes Risiko unterwegs, können diese Journalisten oftmals nicht mehr ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen - trotz 12-Stunden Tag!

Das Kriterium einer Hauptberuflichkeit ist nach Meinung vieler Branchenkenner verfassungswidrig, den es widerspricht dem Artikel 5 des Grundgesetzes: Danach ist die Pressefreiheit und der Zugang zu einer journalistischen Tätigkeit das Recht aller Bürger. Erfasst sind damit alle natürlichen Personen und nicht nur Personen, die berufsmäßig als Journalist arbeiten oder für die Presse tätig sind.

Leisten hauptberufliche Journalisten bessere Arbeit als Teilzeit-Journalisten?
Ein schlechtes Zeugnis stellte das WZB-Institut (Wissenschaftszentrum Berlin) mehreren Zeitungen und Magazinen aus (deren Presseberichterstattung vorwiegend von so genannten hauptberuflichen Journalisten vorgenommen wird). 1165 Artikel über den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm wurden sorgfältig analysiert. Was Qualität und Sorgfaltspflicht der Berichterstattung betrifft, offenbarten sich erschreckende Missstände. Die Forscher des WZB übten herbe Kritik, die Rede ist u. a. von:

• Massive Verletzung der Gebote zur sach- und faktenorientierten Berichterstattung
• Schweren handwerklichen Fehlern
• Systematischen Mängeln
• Viel Falschem, was publiziert wurde
• Aufgabe des journalistischen Anspruchs
• Ungeprüfte Veröffentlichung von tendenziösen Polizeiberichten
• Spektakulären Nachrichten, welche der journalistischen Sorgfaltspflicht vorgezogen wurden
• u.v.m.

Noch mehr Fakten und Informationen zum Thema "Die G8-Proteste in Heiligendamm im Spiegel der Massenmedien": PDF-Download - Hier - Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin - WBZ - Am WZB-Institut arbeiten über 140 Ökonomen, Politologen, Soziologen, Historiker und Juristen. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung: Sind hauptberuflich tätige Journalisten wirklich besser als nebenberufliche Journalisten?

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