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| Interessante Perspektiven als Presseprofi |
Sie wollen ins Pressegeschäft? Sie fühlen sich dem Zeitgeist verbunden, wissen um den Stellenwert guter Background Recherchen und können auf Menschen zugehen? Ein nebenberuflicher Start wäre Ihnen eine willkommene Alternative? Kurzum: Eine Tätigkeit im Pressebereich würde Sie reizen? Dann sollten Sie journalistisch tätig werden! Es erwartet Sie eine lukrative und seriöse Tätigkeit, die sich ideal als zweites Standbein eignet. Auch wenn der Medienmarkt viel Durchsetzungsvermögen erfordert, die wirtschaftlichen Aussichten bieten Anlass zum frohlocken: Die Medien boomen und Quereinsteiger erhalten einmalige Chancen, an dieser Entwicklung teilzuhaben. Damit befinden Sie sich in einem Branchenumfeld, das Ihnen Türen fast automatisch öffnet. |
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Nicht nur Insider wissen längst: 'Presseleute' haben es im Leben oft leichter, denn Sie werden bevorzugt behandelt. Schließlich umgibt sich dieser Personenkreis gerne mit der Aura einer
fasziniernden Branche. Kommt dann z. B. noch ein Presseausweis zum Vorschein, werden viele Firmen schwach und gewähren dicke Rabatte für Journalisten & Co. Aber nicht nur das: Einladungen, Sportevents, schöne Reisen gerne mal zum Nulltarif, kostenlose Dienstleistungsangebote, günstige Autos, Einkaufsgutscheine - all das ist für Presseleute normal. Lassen Sie sich diese Vorteile nicht entgehen, denn als Presseausweis-Inhaber gehören zu diesem exklusiven Kreis! |
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Trotz dieser Vorzüge: Der Job muss auch Spass machen. Motivation ist entscheidend, um dauerhaft gute Leistungen zu bringen. Was allein deswegen schon wichtig ist, weil sich in kaum einem anderen Umfeld berufliche wie auch private Ambitionen so einfach kombinieren lassen. Betrachten Sie das Pressebusiness als eine Art Management zur Herstellung und Pflege guter Beziehungen. Das ist sicher mit ein Grund, warum sich viele Quereinsteiger im Presse- und Medienbereich engagieren und ihren 'Job' lieben. |
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Wechseln Sie auf die (neben-) berufliche Überholspur: Als freier Journalist sind Sie Ihr eigener Chef. Schnell entschlossene und erfolgsorientierte Praktiker finden ein nahezu perfektes Umfeld vor: DVPJ-Mitglieder erhalten eine umfassende Unterstützung. |
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Stetiges Mitgliederwachstum. Hohe Zufriedenheit.
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Zum DVPJ: Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) wurde 2005 gegründet ist mit über 7000 Mitgliedern europaweit einer der größten Berufsverbände für Journalisten. Mitglieder sind haupt- oder zweitberufliche Journalisten, Experten und Medienschaffende aus allen presserelevanten Fachbereichen: Angestellte und selbständige Journalisten für Wort, Bild, Ton, Print und Internet. Hierzu gehören u.a.: |
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• Wortjournalisten
• Autoren
• Verleger
• Redakteure
• Pressefotografen
• Regisseure
• Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
• Inhaber/leitende Angestellte von TV-Produktion |
• Kameraleute
• Hörfunkreporter
• Pressesprecher
• Filmkritiker
• Redaktionelle Blogger
• Nachrichten- und Presseagenturen
• Informationsdiensten
• Redaktionsbüros |
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Der DVPJversteht sich als ein moderner, serviceorientierter Verband, der Mitgliederinteressen umfangreich unterstützt und fördert. Aufgrund seines breiten Leistungsspektrums verzeichnet der DVPJ ein stetiges Mitgliederwachstum und gehört den Organisationen mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit. |
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Eine DVPJ-Mitgliedschaft bringt viele Privilegien mit sich! Jetzt anmelden: Hier |
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Neue, verbesserte Rechercheoptionen bei Behörden und journalistische Tätigkeit
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Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen verbesserten Zugang zu Informationen in öffentlichen Verwaltungen. Weil das Gesetz die Recherchemöglichkeiten deutlich verbessert, profitieren auch nebenberufliche Journalisten davon. Nach der alten Gesetzeslage mussten Journalisten begründen, weshalb ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen bestehen. Nun ist das Verfahren umgekehrt: Die Behörden müßen erklären, warum sie keine Auskunft erteilen wollen - aber eine Informationsverweigerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Recht auf Auskunft gilt gegenüber allen Bundesbehörden bzw. -einrichtungen, soweit diese mit der Wahrnehmung von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben betraut sind. |
Übrigens: Lassen Sie sich nicht von Statements irreführen, in denen sinngemäss behauptet wird, eine journalistische Tätigkeit könnte nur von hauptberuflich tätigen Journalisten ausgeübt werden. Dies ist völlig falsch... Und das sagt der Bundesfinanzhof dazu und der sollte es ja wissen: Wenn Sie Gedanken für die Öffentlichkeit niederschreiben, sind Sie journalistisch tätig. Qualitätsanfoderungen spielen keine Rolle. Der Inhalt muss z. B. weder wissenschaftlich noch künstlerisch wertvoll sein (BStBl. 1976 II S. 192, 30.10.75). Das bedeutet: Sind Ihre Gedanken für die Öffentlichkeit bestimmt, weil diese entweder gedruckt oder in sonstigen Medien publiziert werden (z. B. Internet), so sind Sie bereits journalistisch tätig. Egal ob es manchen Verbandsfunktionären passt oder nicht. Mehr Info´s... |
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