Antrag Impressum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Wichtigsten Fragen im Überblick
In wenigen Minuten Bescheid wissen: Verschaffen Sie sich jetzt einen ersten Überblick: Zahlen, Daten und Fakten zum DVPJ! Sie finden eine Zusammenfassung der Wichtigsten Fragen vor. Haben Sie über die hier aufgeführten Fragen und Antworten hinaus weiteren Informationsbedarf, dann kontaktieren Sie uns bitte per Email.
 Fragen zum DVPJ, Presseausweis und Berufsausübung
DVPJ - was ist das genau für ein Presseverband? Welche Vorteile und Leistungen erhalte ich als Mitglied?
Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten? Warum brauche ich überhaupt einen Presseausweis?
Gibt es auch offizielle bzw. amtliche Presseausweise? Warum werden auch Teilzeit-Journalisten anerkannt?
Kann ich mit dem PKW-Presseschild kostenlos parken? Erhalte ich mit dem Presseausweis geldwerte Vorteile?
Bekomme ich Zutritt zu Events und Veranstaltungen? Muß ich Einkommensnachweise vorlegen?
Warum wird der Ausweis jedes Jahr neu ausgestellt? Ich soll bestätigen, journalistisch tätig zu sein - wieso?


• DVPJ - was ist das für ein Presseverband?
Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) ist in Europa einer der führenden Berufs- und Branchenverbände für Journalisten, Reporter und Pressefotografen. Seit 2009 ist der Verbamd im operativen Tagesgeschft nicht mehr als eingetragener Verein, sondern als Aktiengesellschaft organisiert. Der DVPJ bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von pressespezifischen Dienst- und Serviceleistungen: Vermarktungsplattform für redaktionelle Inhalte (Wort, Bild, Ton, Online), bevorzugte Einkaufsmöglichkeiten (Vergünstigungen und Presserabatte durch Kooperationen mit Firmen und Produktanbietern), Presse- und Redaktionsausweis, Internationaler PressePass, fachliche und berufliche Beratung mit 24/7 Emailsupport. Der DVPJ versteht sich als unabhängiger, überregional arbeitender Journalistenverband, welcher die Interessen von Journalisten, Presse-Fotografen, Medienschaffenden, Autoren und PR-Verantwortlichen gegenüber Dritten vertritt. In diesem Zusammenhang fördert der DVPJ Publikations- und Kommunikationarbeiten und unterstützt Journalisten bzw. journalistisch arbeitende Personen (wie auch Vertreter/Repräsentanten der Presse) selbst dann, wenn diese nebenberuflich journalistisch arbeiten sollten.

Der DVPJ ist ein amtlich eingetragener Journalisten- und Presseverband und wurde vom Bundestagspräsidenten gem. GO BT in die öffentliche Liste der im Bundestag registrierten Verbände (Reg. Nr. # 991) aufgenommen, welche ihre Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten. Europa: Der DVPJ-Presseausweis wird seit 2007 von der Europäischen Union/Europäisches Parlament in Straßburg, LOW T02011 - Dienstsitz - Allée du Printemps - F-67070 Straßburg akzeptiert.

Zusätzlich ist der DVPJ in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern offiziell registriert im Bundesanzeiger (# 991). Der Bundesanzeiger wird herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (ISSN 0720-6100). Die öffentlichge Liste über die Registrierung von Verbänden wird laufend aktualisiert und steht im Internet auf der Homepage des Deutschen Bundestages permanent zum Abruf bereit.
Nach oben


Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten?

Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.

Das führt zu der Frage: Werden nebenberufliche Journalisten z. B. bei Events oder gesellschaftlichen Anlässen gerne gesehen? Selbstverständlich! Es gibt in dieser Hinsicht keine Einschränkungen oder Reglements. Allein die Qualität der Arbeit ist für den beruflichen Erfolg ausschlaggebend. Tatsache ist: Nebenberufliche journalistische Tätigkeiten arbeiten oft genauso gut, wie ein hauptberuflich tätiger Redakteur. Klar, dass nebenberuflich tätige Kollegen in Kreisen hauptberuflicher Journalisten nicht gerne gesehen werden. Eine nebenberufliche journalistische Tätigkeit liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, denn diese interessiert sich nicht für das berufliche Umfeld eines Journalisten, sondern einzig für dessen Ergebnis. Sind nebenberufliche Journalisten nur wegen der Privilegien tätig? Im Einzelfall mag dies zutreffen, ein persönliches Interesse an der journalistischen Tätigkeit ist bei diesen Personen trotzdem gegeben. Und: Warum soll sich nicht jemand ein Zweiteinkommen durch eine Tätigkeit verdienen, die ihm liegt und Freude bereitet?

Nach oben


• Welche Vorteile bzw. Leistungen erhalte ich als Mitglied?

Eine Mitgliedschaft beim DVPJ bedeutet: Interessenvertretung, starke Netzwerke, unbürokratischer, umfassender und kompetenter Service. Sie erhalten Unterstützung durch konkrete Handlungsanweisungen, wie Sie als nebenberuflicher Journalist erfolgreich arbeiten. Das know how, um Ihre journalistischen Leistungen erfolgreich zu vermarkten oder Auftraggeber zu gewinnen etc. erhalten Sie von DVPJ. Allein der Status eines regulären Repräsentanten der Presse in Verbindung mit dem Presseausweis verhelfen Ihnen zu mehr Ansehen. Denn als engagierter Journalist sind Sie immer willkommen, Ihre Meinung zählt. Schließlich sind Sie Repräsentant der Presse und Medien. Und Sie sind berechtigt, z. B. auf Visitenkarten oder ihrem Briefbogen die Bezeichnung 'Mitglied im 'Deutschen Verband der Pressejournalisten' oder 'Mitglied im DVPJ' zu führen. Mit etwas Glück erhalten Sie Zugang zu Gesellschaftskreisen und Veranstaltungen, die Ihnen bisher verschlossen blieben. Weitere Leistungen für DVPJ-Mitglieder: Die Ausstellung eines Presseausweises ist ebenso wie das PKW-Presseschild im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Nach oben



Gibt es offizielle bzw. amtliche Presseausweise?

'Amtliche' Presseausweise hat es nie gegeben. Es handelt sich um eine Legende, welche gerne von jenen Journalisten verbreitet wird, die sich wichtiger nehmen als sie sind und behaupten, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Kurzum: Die Bezeichnung 'offizieller Presseausweis' ist irreführend. Wer auch immer behauptet, es gäbe einen 'bundeseinheitlichen' Presseausweis oder 'amtlichen' Presseausweis - diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder eine Behörde, die Presseausweise herausgeben. Somit ist die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis falsch. In den meisten demokratischen Ländern gilt, dass Presseausweise nicht durch eine staatliche Stelle oder Behörde ausgestellt werden, damit die staatlich garantierte Pressefreiheit nicht in Frage gestellt wird. Der Gesetzgeber hat - aus guten Gründen - nie geregelt, welche Organisation Presseausweise ausstellen darf oder nicht. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deswegen jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände. Das bedeutet: Kein Verband ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben.

Nach oben


Kann ich mit dem PKW-Presseschild kostenlos parken?

Es kommt vor, daß gegenüber Journalisten das Knöllchen zurückgehalten wird, falls im PKW ein Presseschild liegt. Insbesondere in medienfreundlichen Städten ist dies häufiger zu beobachten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Das PKW-Presseschild soll in erster Linie die Arbeit erleichtern (z. B. um bei Absperrungen freie Durchfahrt im Rahmen der Berichterstattung zu erhalten). Aber auch (Messe-) Veranstalter gewähren die kostenfreie Benutzung von Sonderparkplätzen. Damit kommen Presse-Vertreter in den Genuss von bevorzugten Parkplätzen. Beim Einsatz des PKW-Presseschildes muss die Straßenverkehrsordnung eingehaltenen werden. Das Presseschild darf nur bei Fahrten angebracht werden, die der journalistischen Tätigkeit unmittelbar dienen. Das Presseschild ist nur in Verbindung mit einem Presseausweis gültig. Es besitzt Felder, in denen die Jahresmarke bzw. der Gültigkeitsstempel für das aktuelle Kalenderjahr angebracht werden. Die Nummer des zugehörigen Presseausweises ist mit eingetragen.

Nach oben


Bekomme ich Zutritt zu Events und Veranstaltungen?

Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte werden meist direkt von Journalisten, Pressefotografen und Reportern kontaktiert. Egal welchen Presseausweis Sie nutzen, es gibt kein Anrecht darauf, daß Sie beispielsweise als Pressevertreter Zutritt zu einer Messe oder zu einem bestimmten Event erhalten. Dennoch: Wird ein Presse- oder Redaktionsausweis vorgelegt, gehen viele Organisatoren stillschweigend von einem redaktionellem Background aus, also von Journalisten, die in eigener Sache oder im Auftrag einer Redaktion tätig sind. Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, welcher ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum nicht erforderlich. Oft können nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können: Allein schon aus Platzgründen sind Journalisten- bzw. Pressekontingente nicht selten limitiert. Zudem müssen die Akkreditierungsfristen eingehalten werden. Tipp: Ein Veranstalter kann jedezeit sein Hausrecht ausüben und es steht ihm frei, ob und welche Pressevertreter eingelassen werden. Wie Sie es jedoch schaffen (trotz Absage) in begehrte Messen und Events zu kommen, erfahren Sie im geschützen Mitglieder-Login. Eine (Messe-) Akkreditierung erfolgt auf freiwilliger Basis, einen Rechtsanspruch darauf haben Pressevertreter nicht. Bei über 600 Messe- und Event-Veranstaltern allein in Europa, finden sich im Hinblick auf einen kostenlosen Zutritt durch Journalisten keine einheitlichen Reglements vor.

Nach oben


Warum wird der Ausweis jedes Jahr neu ausgestellt?

Sicherheitsgründe sind dafür ausschlaggebend: Durch die jährlich wechselnde Ausweisoptik und der jeweils neuen Implementierung von Sicherheitsmerkmalen, wird das Nachahmen oder Fälschen von Presseausweisen erschwert, wenn nicht gar verhindert. Mit der Neuausstellung ändern sich neben den Sicherheitsmerkmalen auch die Jahreszahl und der Farbverlauf. Zusätzlich versiegelt eine aufwändige Sonderdrucktechnik den Presseausweis und verleiht ihm eine besonders hohe Wertigkeit. Alle DVPJ Pressedokumente sind registriert, die aktuelle Jahreszahl auf dem Ausweis zeigt dessen Gültigkeit an.

Nach oben


Warum brauche ich überhaupt einen Presseausweis?

Wer z. B. als freier Journalist einer Redaktion zuarbeitet oder dokumentarisch arbeitet, braucht Zugang für bestimmte Veranstaltungen oder Örtlichkeiten. In diesen Fällen gibt es ohne Presseausweis kaum ein Weiterkommen. Deswegen ist der Presseausweis ein notwendiges Arbeitsinstrument, denn er unterstützt dessen Inhaber bei der Ausübung seiner Tätigkeit und Wahrnehmung seines Rechtes auf Auskunft. Ein Presseausweis erleichtert den Behörden außerdem die Überprüfung, wer als Pressevertreter offiziell tätig ist.

Nach oben


Warum werden auch Teilzeit-Journalisten anerkannt?

Als Alleinstellungsmerkmal haben sich einige der Verbände das Kriterium Hauptberuflichkeit der Journalisten auf die Fahnen geschrieben. Doch dieses Kriterium geht an der Realität des organisierten Journalismus vorbei: Je weniger eine hauptberufliche Tätigkeit der Journalisten in der Praxis vorzufinden ist, desto mehr wird sich anscheinend daran geklammert. Für viele ehemals angestellte Journalisten, deren Redaktionen aus Kostengründen geschlossen wurden, ist dies kein Trost. Heute, als 'Freelancer' auf eigenes Risiko unterwegs, können diese Journalisten oftmals nicht mehr ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen - trotz 12-Stunden Tag!

Der Zugang zu publizistischen Berufen ist vom Grundgesetz her jedem frei. Die Tätigkeit eines Journalisten kann von jedermann, auch ohne Ausbildung, ausgeübt werden. Eine journalistische Tätigkeit lässt sich sehr gut autodidaktisch aneignen. Gleiches gilt auch für Foto-Reporter oder Bildagenten. Das Kriterium 'Hauptberuflichkeit' ist nach Meinung vieler Branchenkenner verfassungswidrig, widerspricht es doch Artikel 5 des Grundgesetzes: Danach ist die Freiheit der Presse und der Zugang zu einer journalistischen oder publizistischen Tätigkeit das Recht aller Bürger. Erfasst sind damit alle Personen und nicht nur jene Personen, die berufsmäßig als Journalist arbeiten oder für die Presse tätig sind.

Nach oben


Erhalte ich mit dem Presseausweis geldwerte Vorteile?

Grundsätzlich gilt: Vorteile, egal welcher Art, sind jeweils in Kontext einer journalistischen Tätigkeit zu betrachten. Ein Presseausweis dient nicht privaten Zwecken, selbst wenn sich die privaten Belange von beruflichen Engagements nicht immer unterscheiden lassen. Firmen, Produkte und Dienstleistungen: Viele Firmen unterhalten eigene Pressebüros bzw. PR-Abteilungen und suchen die Nähe zu Journalisten und Pressefotografen: Betriebsveranstaltungen, Kongresse, Aktionärstreffen, Jubiläen, Pressekonferenzen... Die Vorlage eines Presseausweises unterstützt Akkreditierungen oder verhilft dazu, um in den Presse- und Medienverteiler zu kommen. Gerne werden auch Sonderautorisierungen auf den Internetpräsenzen von Firmen für passwortgeschützte Pressebereiche angeboten. Zugangsdaten können überwiegend nur durch Vorlage eines Presseausweises angefordert werden. Thema Presserabatte: Hunderte von Firmen räumen gegenüber Jornalisten teils kräftige Rabatte ein. Eine bindende oder gar rechtliche Verpflichtung dafür besteht seitens der Firmen jedoch nicht.

Nach oben


Muß ich Einkommensnachweise vorlegen?

Der DVPJ verlangt nicht wie manch andere Verbände die oft als diskriminierend empfundenen Einkommensnachweise, welche belegen, dass der Lebensunterhalt aus einer journalistischen Tätigkeit heraus bestritten wird. Die Qualität einer journalistischen Tätigkeit lässt sich nicht am 'Lohnzettel' oder an den Honorarabrechnungen ablesen, deswegen ist der DVPJ offen gegenüber Newcomer oder Quereinsteigern. Sie müssen allerdings im Zuge der Anmeldung verbindlich erklären, journalistisch tätig zu sein. Das verpflichtet Sie aber nicht, z. B. einen Bericht zu veröffentlichen. Sie könnten schließlich auch - was absolut branchenüblich ist - im Zuge Ihrer journalistischen Tätigkeiten und Recherchen anderen Journalisten oder Redaktionen zuarbeiten und sind somit selbstverständlich journalistisch tätig. Um einen möglichen Missbrauch vorzubeugen, führt der DVPJ regelmäßig Stichproben durch.

Nach oben


Ich soll bestätigen, journalistisch tätig zu sein - wieso?

Damit der DVPJ Ihre Anmeldung bearbeiten kann, müßen Sie der guten Ordnung halber bestätigen, (nebenberuflich) journalistisch tätig zu sein. Dazu wird von Ihnen verlangt, sich als journalistisch tätig zu erklären. Was bedeutet journalistsch tätig zu sein? Dazu gehören u. a. auch Berichte, Fotos oder Onlineveröffentlichungen über Events, Kurse in der Volkshochschule, Recherchen, die neueste Modeschau... was auch immer die (breite) Öffentlichkeit interessiert. Es schadet nicht, wenn bei der Themenauswahl ein gewisser Bezug zur Öffentlichkeit hergestelt wird. Übrigens: Wenn Sie beispielsweise Veranstaltungen besuchen und dort neueste Trends recherchieren, können Sie dies ja durchaus in der Absicht tun, darüber zu schreiben. Auch wenn später nichts daraus werden sollte, waren Sie bereits journalistisch tätig. Wie viele Artikel (selbst von Profis!) bleiben in der Schublade und werden niemals gelesen bzw. veröffentlicht? Falls Sie gefragt werden, ob und für welche Medien Sie arbeiten, können Sie guten Gewissens und wahrheitsgemäß antworten, daß Sie z. B. als freiberuflicher Recherchejournalist unterwegs sind.

Nach oben

 
• News-Report: Magazin für Journalisten und Medienschaffende: News-Report.ORG
• Business, Contacts, News-Lounge: European-News-Agency.com
• Reichweite steigern mit NewsPr.DE - Public Relation Services: newspr.de
• Vermarktungsplattform für Journalisten: PressePoint.Org
• DVPJ Verbands-Kreditkarte - hier beantragen für 0,00 Euro: Journalist CreditCard