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| Die Wichtigsten Fragen im Überblick |
In wenigen Minuten Bescheid wissen: Verschaffen Sie sich jetzt einen ersten Überblick: Zahlen, Daten und Fakten zum DVPJ! Sie finden eine Zusammenfassung der Wichtigsten Fragen vor. Haben Sie über die hier aufgeführten Fragen und Antworten hinaus weiteren Informationsbedarf, dann kontaktieren Sie uns bitte per Email. |
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| Fragen zum DVPJ, Presseausweis und Berufsausübung |
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| • DVPJ - was ist das für ein Presseverband? |
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Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) ist in Europa einer der führenden Berufs- und Branchenverbände für Journalisten, Reporter und Pressefotografen. Seit 2009 ist der Verbamd im operativen Tagesgeschft nicht mehr als eingetragener Verein, sondern als Aktiengesellschaft organisiert. Der DVPJ bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von pressespezifischen Dienst- und Serviceleistungen: Vermarktungsplattform für redaktionelle Inhalte (Wort, Bild, Ton, Online), bevorzugte Einkaufsmöglichkeiten (Vergünstigungen und Presserabatte durch Kooperationen mit Firmen und Produktanbietern), Presse- und Redaktionsausweis, Internationaler PressePass, fachliche und berufliche Beratung mit 24/7 Emailsupport. Der DVPJ versteht sich als unabhängiger, überregional arbeitender Journalistenverband, welcher die Interessen von Journalisten, Presse-Fotografen, Medienschaffenden, Autoren und PR-Verantwortlichen gegenüber Dritten vertritt. In diesem Zusammenhang fördert der DVPJ Publikations- und Kommunikationarbeiten und unterstützt Journalisten bzw. journalistisch arbeitende Personen (wie auch Vertreter/Repräsentanten der Presse) selbst dann, wenn diese nebenberuflich journalistisch arbeiten sollten.
Der DVPJ ist ein amtlich eingetragener Journalisten- und Presseverband und wurde vom Bundestagspräsidenten gem. GO BT in die öffentliche Liste der im Bundestag registrierten Verbände (Reg. Nr. # 991) aufgenommen, welche ihre Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten. Europa: Der DVPJ-Presseausweis wird seit 2007 von der Europäischen Union/Europäisches Parlament in Straßburg, LOW T02011 - Dienstsitz - Allée du Printemps - F-67070 Straßburg akzeptiert.
Zusätzlich ist der DVPJ in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern offiziell registriert im Bundesanzeiger (# 991). Der Bundesanzeiger wird herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (ISSN 0720-6100). Die öffentlichge Liste über die Registrierung von Verbänden wird laufend aktualisiert und steht im Internet auf der Homepage des Deutschen Bundestages permanent zum Abruf bereit. |
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| Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten? |
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Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.
Das führt zu der Frage: Werden nebenberufliche Journalisten z. B. bei Events oder gesellschaftlichen Anlässen gerne gesehen? Selbstverständlich! Es gibt in dieser Hinsicht keine Einschränkungen oder Reglements. Allein die Qualität der Arbeit ist für den beruflichen Erfolg ausschlaggebend. Tatsache ist: Nebenberufliche journalistische Tätigkeiten arbeiten oft genauso gut, wie ein hauptberuflich tätiger Redakteur. Klar, dass nebenberuflich tätige Kollegen in Kreisen hauptberuflicher Journalisten nicht gerne gesehen werden. Eine nebenberufliche journalistische Tätigkeit liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, denn diese interessiert sich nicht für das berufliche Umfeld eines Journalisten, sondern einzig für dessen Ergebnis. Sind nebenberufliche Journalisten nur wegen der Privilegien tätig? Im Einzelfall mag dies zutreffen, ein persönliches Interesse an der journalistischen Tätigkeit ist bei diesen Personen trotzdem gegeben. Und: Warum soll sich nicht jemand ein Zweiteinkommen durch eine Tätigkeit verdienen, die ihm liegt und Freude bereitet?
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| Bekomme ich Zutritt zu Events und Veranstaltungen? |
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Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte werden meist direkt von Journalisten, Pressefotografen und Reportern kontaktiert. Egal welchen Presseausweis Sie nutzen, es gibt kein Anrecht darauf, daß Sie beispielsweise als Pressevertreter Zutritt zu einer Messe oder zu einem bestimmten Event erhalten. Dennoch: Wird ein Presse- oder Redaktionsausweis vorgelegt, gehen viele Organisatoren stillschweigend von einem redaktionellem Background aus, also von Journalisten, die in eigener Sache oder im Auftrag einer Redaktion tätig sind. Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, welcher ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum nicht erforderlich. Oft können nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können: Allein schon aus Platzgründen sind Journalisten- bzw. Pressekontingente nicht selten limitiert. Zudem müssen die Akkreditierungsfristen eingehalten werden. Tipp: Ein Veranstalter kann jedezeit sein Hausrecht ausüben und es steht ihm frei, ob und welche Pressevertreter eingelassen werden. Wie Sie es jedoch schaffen (trotz Absage) in begehrte Messen und Events zu kommen, erfahren Sie im geschützen Mitglieder-Login. Eine (Messe-) Akkreditierung erfolgt auf freiwilliger Basis, einen Rechtsanspruch darauf haben Pressevertreter nicht. Bei über 600 Messe- und Event-Veranstaltern allein in Europa, finden sich im Hinblick auf einen kostenlosen Zutritt durch Journalisten keine einheitlichen Reglements vor.
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| Ich soll bestätigen, journalistisch tätig zu sein - wieso? |
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Damit der DVPJ Ihre Anmeldung bearbeiten kann, müßen Sie der guten Ordnung halber bestätigen, (nebenberuflich) journalistisch tätig zu sein. Dazu wird von Ihnen verlangt, sich als journalistisch tätig zu erklären. Was bedeutet journalistsch tätig zu sein? Dazu gehören u. a. auch Berichte, Fotos oder Onlineveröffentlichungen über Events, Kurse in der Volkshochschule, Recherchen, die neueste Modeschau... was auch immer die (breite) Öffentlichkeit interessiert. Es schadet nicht, wenn bei der Themenauswahl ein gewisser Bezug zur Öffentlichkeit hergestelt wird. Übrigens: Wenn Sie beispielsweise Veranstaltungen besuchen und dort neueste Trends recherchieren, können Sie dies ja durchaus in der Absicht tun, darüber zu schreiben. Auch wenn später nichts daraus werden sollte, waren Sie bereits journalistisch tätig. Wie viele Artikel (selbst von Profis!) bleiben in der Schublade und werden niemals gelesen bzw. veröffentlicht? Falls Sie gefragt werden, ob und für welche Medien Sie arbeiten, können Sie guten Gewissens und wahrheitsgemäß antworten, daß Sie z. B. als freiberuflicher Recherchejournalist unterwegs sind.
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