Eine beliebte Legende und zudem eine Erfindung einiger Journalisten, die gerne für sich reklamieren, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Wer auch immer behauptet es gäbe einen Bundeseinheitlichen oder amtlichen Presseausweis - diese Behauptung ist falsch.
Fakt ist: Es gibt kein Amt oder Behörde, die Presseausweise offiziell herausgeben. Die Bezeichnung amtlicher oder offizieller Presseausweis ist schlichtweg irreführend.
In den meisten demokratischen Ländern gilt: Eine staatliche Ausgabe von Presseausweisen ist überhaupt
nicht gewünscht, denn die staatlich garantierte Pressefreiheit soll nicht in Frage gestellt werden. Das bedeutet: Kein Verband war oder ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben. Weitere Informationen -
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Übrigens: Lassen Sie sich nicht von Statements irreführen, in denen sinngemäss behauptet wird, eine journalistische Tätigkeit könnte nur von hauptberuflich tätigen Journalisten ausgeübt werden. Dies ist völlig falsch... Und das sagt der Bundesfinanzhof dazu, und der sollte es ja wissen: Wenn Sie Gedanken für die Öffentlichkeit niederschreiben, sind Sie journalistisch tätig. Qualitätsanfoderungen spielen keine Rolle. Der Inhalt muss z. B. weder wissenschaftlich noch künstlerisch wertvoll sein (BStBl. 1976 II S. 192, 30.10.75). Das bedeutet: Sind Ihre Gedanken für die Öffentlichkeit bestimmt, weil diese entweder gedruckt oder in sonstigen Medien publiziert werden (z. B. Internet), so sind Sie bereits journalistisch tätig. Egal ob es irgendwelchen Verbandsleuten nun passt oder nicht.