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So erhalten Sie eine DVPJ-Mitgliedschaft

Sie sind journalistisch tätig oder wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über
eine Mitgliedschaft beim DVPJ nach denken. Hier sind nicht nur Medienprofis mit viel Berufserfahrung Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv im Pressebusiness engagieren wollen. Der DVPJ versteht sich als hilfreicher Verband, der auch journalistisch nebenberuflich tätige Personen unterstützt. So gehen Sie vor: I. Zuerst online Mitgliedschaft beantragen. II. Mitgliedsbestätigung abwarten. III. Beitragszahlung vornehmen. IIII: Alle DVPJ-Leistungen werden frei
gegeben und die Pressedokumente werden erstellt und versendet.

1. Wer bekommt überhaupt einen Presseausweis? Anspruch auf das Pressedokument haben alle Personen, die journalistisch tätig sind (egal ob haupt- oder nebenberuflich).
2. Wozu wird ein Presseausweis gebraucht? Ein Presseausweis weist den Inhaber als Repräsentanten der Presse aus und dadurch wird die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit erleichtert (z. B. für Informationszwecke, Besuch von Pressekonferenzen oder Recherchen bei Organisationen oder Behörden).
3. Von wem wird der Presseausweis ausgestellt? Der neue einheitliche Presseausweis des DVPJ wird vom 'Deutschen Verband der Pressejournalisten e.V.' heraus gegeben. Unterschieden wird zwischen der national und international gültigen Version.
4. Wie lange ist der Presseausweis gültig? Der neue Ausweis ist gültig für das jeweils aufgefruckte Kalenderjahr und wird im europaweit verwendeten Scheckkartenformat* ausgestellt (*fälschungssicher - Hologram zerstört sich bei Manipulation von selbst).
Und diese Vorteile werden Sie beim DVPJ zu schätzen wissen:

• Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen.
• Keine teuren Jahresbeiträge, dafür ein faires Preis-/ Leistungsverhältnis.
• Kein Papierkrieg, dafür eine unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.

 Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V.
Journalistische Tätigkeiten und was darunter zu verstehen ist
Das Spektrum der journalistischen Tätigkeiten ist vielfältig. Welche Art von journalistischer Tätigkeit Sie ausüben bzw. ausüben wollen, brauchen Sie dem DVPJ nicht nachzuweisen (Nachweise würden gefordert, falls berechtigte Zweifel an der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit bestehen). Sie erhalten den DVPJ-Presseausweis, sofern Sie bei der Anmeldung verbindlich bestätigen, journalistisch tätig zu sein. Journalistische Tätigkeiten können übrigens folgende Bereiche umfassen:
• Messebesuche (Zweck: Recherche)
• Presse- oder Medien-Fotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportage & Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Internet-Radio (mit Redaktion)
• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Freier Texter (z. B. für Newsletter)
• Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für Bücher & Magazine
• Verfassen von Online-Contents etc.

Alte Märchen und neue Fakten: Amtlicher (Bundes-) Presseausweis
Eine beliebte Legende und zudem eine Erfindung einiger Journalisten, die gerne für sich reklamieren, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Wer auch immer behauptet es gäbe einen Bundeseinheitlichen oder amtlichen Presseausweis - diese Behauptung ist falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder Behörde, die Presseausweise offiziell herausgeben. Die Bezeichnung amtlicher oder offizieller Presseausweis ist schlichtweg irreführend. In den meisten demokratischen Ländern gilt: Eine staatliche Ausgabe von Presseausweisen ist überhaupt nicht gewünscht, denn die staatlich garantierte Pressefreiheit soll nicht in Frage gestellt werden. Das bedeutet: Kein Verband war oder ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben. Weitere Informationen - Hier -

Übrigens: Lassen Sie sich nicht von Statements irreführen, in denen sinngemäss behauptet wird, eine journalistische Tätigkeit könnte nur von hauptberuflich tätigen Journalisten ausgeübt werden. Dies ist völlig falsch... Und das sagt der Bundesfinanzhof dazu, und der sollte es ja wissen: Wenn Sie Gedanken für die Öffentlichkeit niederschreiben, sind Sie journalistisch tätig. Qualitätsanfoderungen spielen keine Rolle. Der Inhalt muss z. B. weder wissenschaftlich noch künstlerisch wertvoll sein (BStBl. 1976 II S. 192, 30.10.75). Das bedeutet: Sind Ihre Gedanken für die Öffentlichkeit bestimmt, weil diese entweder gedruckt oder in sonstigen Medien publiziert werden (z. B. Internet), so sind Sie bereits journalistisch tätig. Egal ob es irgendwelchen Verbandsleuten nun passt oder nicht.

Zusammenfassung: Gültigkeitsdauer, Mitgliedsbeiträge und Leistungen
Der DVPJ-Presseausweis ist für ein Jahr gültig und wird jedes Jahr neu ausgestellt (Verlängerung jederzeit möglich). Egal ob Sie einen Nationalen oder Internationalen Presseausweiswählen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt jeweils 36 Euro* für beide Varianten (*je nach Zeitpunkt der Anmeldung wird wird nur der anteilige Jahresbeitrag für das 1. Jahr berechnet. Details s. Beitragsordnung). Der DVPJ-Mitgliedsstatus beinhaltet ein autorisiertes Mitgliedszertifikat und das registrierte PKW-Presseschild.

• Einfache, unbürokratische und transparente Abwicklung!
• Aufnahmegebühr - bundesweite Mitgliedschaft:     97 EUR
• Aufnahmegebühr - Internationale Mitgliedschaft: 117 EUR
• Mitgliedsbeitrag pro Jahr: bis 36 Euro pauschal (1. Jahr)
 • Garantierte Leistungen: DVPJ Support und Service
 • All-inclusive: Kein Aufpreis für das PKW-Presseschild
 • Kostenlose Nutzung von PressePoint.ORG

 Jetzt Presseausweis beantragen
 Nutzen Sie jetzt die Vorteile einer DVPJ-Mitgliedschaft. Zur Online-Anmeldung: Hier
 
 
• News-Report: Magazin für Journalisten und Medienschaffende: News-Report.ORG
• Business, Contacts, News-Lounge: European-News-Agency.com
• Reichweite steigern mit NewsPr.DE - Public Relation Services: newspr.de
• Vermarktungsplattform für Journalisten: PressePoint.Org
• DVPJ Verbands-Kreditkarte - hier beantragen für 0,00 Euro: Journalist CreditCard