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Presseausweis und DVPJ-Mitgliedschaft
Sie sind journalistisch tätig oder wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über eine Mitgliedschaft beim DVPJ nachdenken. Hier sind nicht nur Medienprofis mit viel Berufserfahrung Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv in der Presseszene engagieren. Der DVPJ ist neutral und unabhängig und versteht sich als Interessensvertretung, welche auch nebenberufliche Journalisten unterstützt. Schon seit vielen Jahren fungiert der DVPJ erfolgreich als Schnittstelle zwischen Redaktionen, Journalisten und Medien . Anmelden |

Diese Vorteile werden Sie beim DVPJ zu schätzen wissen: Keine teuren Jahresbeiträge, dafür ein seit Jahren stabiles und faires Preis-/Leistungsverhältnis. Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen. Kein Papierkrieg, dafür eine unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.
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| Die 3 wichtigsten Fragen zum neuen Presseausweis: |
1. Wer erhält einen Presseausweis? Anspruch auf das Ausweisdokument haben alle Personen, die journalistisch tätig sind (egal ob haupt- oder nebenberuflich). Ein Presseausweis weist den Inhaber als Repräsentanten der Presse aus, dadurch wird die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit erleichtert (z. B. für Informationszwecke, Besuch von Pressekonferenzen oder Recherchen bei Organisationen oder Behörden).
2. Wer stellt den Presseausweis aus? Der bundeseinheitliche DVPJ Presseausweis wird vom 'Deutschen Verband der Pressejournalisten heraus gegeben. Unterschieden wird zwischen der Version National und International.
3. Wie lange ist der Presseausweis gültig? Der Ausweis ist für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig und wird im Scheckkartenformat ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeit wird ein neuer Presseausweis für das Folgejahr ausgestellt.
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| Journalistische Tätigkeiten und was darunter zu verstehen ist |
Das Spektrum der journalistischen Tätigkeiten ist vielfältig, welche journalistische Tätigkeit Sie ausüben, brauchen Sie dem DVPJ nicht nachzuweisen. Nachweise werden eingegefordert, sofern berechtigte Zweifel an der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit bestehen. Journalistische Tätigkeiten können übrigens folgende Bereiche umfassen: |
• Messebesuche (Zweck: Recherche)
• Presse- oder Medienfotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
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• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportage & Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Internet-Radio (mit Redaktion)
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• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Freier Texter (z. B. für Newsletter)
• Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für Bücher & Magazine
• Verfassen von Online-Contents etc.
• Tätigkeit als Pressereferent
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| Zusammenfassung: Gültigkeitsdauer, Mitgliedsbeiträge und Leistungen |
Der Presseausweis ist für ein Jahr gültig und wird jedes Jahr neu ausgestellt (Verlängerung jederzeit möglich). Egal ob Sie die Nationale oder Internationale Version wählen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt immer 38,00 Euro. Je nach Zeitpunkt der Anmeldung wird nur der anteilige Jahresbeitrag für das 1. Jahr berechnet. Der Mitgliedsstatus beinhaltet ein autorisiertes Mitgliedszertifikat und das registrierte PKW-Presseschild.
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• Einmalige Aufnahmegebühr - Mitgliedschaft Standard: 97 EUR
• Einmalige Aufnahmegebühr - Mitgliedschaft International: 117 EUR
• Mitgliedsbeitrag pro Jahr: bis 38 Euro pauschal
• All-inclusive: Kein Aufpreis für das PKW-Presseschild |
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News-Report: Magazin für Journalisten und Medienschaffende: |
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Business, Contacts, News-Lounge: |
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Reichweite steigern mit NewsPr.DE - Public Relation Services: |
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Vermarktungsplattform für Journalisten: |
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