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Internationaler Journalisten-Notfallausweis
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Notfallsituation? Haben Sie bei der Ausübung Ihrer journalistischen Tätigkeit alle wichtigen Informationen zur Hand und den Journalisten-Notfallausweis mit zu Ihren Dokumenten gelegt? Nur wenige Journalisten die international tätig sind, führen den Journalisten-Notfallausweis mit sich. (Info: journalisten-notfallausweis.de).  Dramatischer ist es, dass viele Journalisten nicht einmal wissen, was ein Journalisten-Notfallausweis ist. Es handelt sich um ein Schutzdokument für Pressevertreter, dient der eigenen Sicherheit und kann kritische Situationen entschärfen (z. B. wenn Sie in Krisenregionen, abgesperrten Bereichen oder bei Demonstrationen tätig sind).


DVPJ


 Exklusiv und nur beim DVPJ: Internationales Schutzdokument für Journalisten

In kritischen Situationen bietet der Journalisten-Notfallausweis auf acht Seiten alle presserelevanten Daten und Angaben auf einen Blick: Redaktionsvermerke, Verbandsmitgliedschaft, Journalisten-Status, Kontaktdaten, offizielle Presseausweis-Nummer, Verifizierung etc. Zusätzlich beinhaltet Journalisten-Notfallausweis neben den persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Adresse) und ein Lichtbild auch Angaben zu Personen oder Redaktionen, die im Notfall zu benachrichtigen sind. Der Notfallausweis kann somit schnell zum Retter werden, was Ihre persönlichen und presserechtlichen Freiheiten betrifft.

Der Journalisten-Notfallausweis ist in einer auffälligen Signalfarbe gestaltet, in fünf Sprachen abgefasst und damit die ideale Ergänzung zum Internationalen Presseausweis. Der Europäische Journalisten-Notfallausweis (EU-JNA) kann nicht nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit eingesetzt werden, sondern auch bei privaten oder dienstlichen Reisen. Es ist sinnvoll, wenn Journalisten und Presse-Fotografen den Notfallausweis bei Auslandseinsätzen regelmäßig mit sich führen. Der Notfallausweis sollte ein steter Begleiter in Ihrem PKW bzw. Portemonnaie sein.



 Ein Dokument, das den Unterschied machen kann

Journalisten und Pressefotografen sind in Krisengebieten, abgesperrten Bereichen und an sensiblen Orten unterwegs. Nicht immer werden dabei die Rechte der Pressevertreter respektiert. Schnell kann die Stimmung umschlagen oder die Exekutive macht Sonderrechte - auch gegen Journalisten - geltend. Umgehen Sie dieses Sicherheitsrisiko und führen Sie bei beruflichen Einsätzen stets den Europäischen Journalisten-Notfallausweis mit sich.

DVPJ

• Abgefasst in 5 Sprachen
• Lichtbild
• Angaben zur Tätigkeit
• Fälschungssicher
• Auffällige Signalfarbe
• Umfang des Dokuments: 8 Seiten
• Barcode
• Angaben zum Redaktionsstatus
• Persönliche Daten
• Redaktionsvermerke
• Behördenhinweise
• Sondervermerke

Die individuellen Inhalte und Angaben tragen Sie persönlich in den Notfallausweises ein (handschriftlich oder per Laserdrucker). Bei einem möglichen Notfall bietet der Ausweis  Einsatzkräften oder Behördenvertretern eine wichtige Orientierung, in welchem Kontext Sie journalistisch tätig sind und wer benachrichtigt werden soll, falls erforderlich. Geben Sie sich und Ihren Kollegen bzw. Kolleginnen ein zusätzliches Stück Sicherheit. Bei Bedarf kann der Europäische Journalisten-Notfallausweis auch gesondert - z. B. für ein Redaktionsteam - bestellt werden.



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