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Presseausweis - Antrag Presseausweis Online
Offen für nebenberuflich tätige Medienschaffende und Journalisten
Sie sind journalistisch tätig oder wollen Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen? Dann sollten Sie über
eine Mitgliedschaft beim DVPJ nachdenken. Hier sind nicht nur Medienprofis mit viel Berufserfahrung Mitglied, sondern auch Newcomer, die sich aktiv in der Medien- und Pressebranche engagieren. Der DVPJ unterstützt auch journalistisch nebenberuflich tätige Personen. Der DVPJ ist zur Ausstellung von Presseausweisen berechtigt, die Verbandstätigkeit im Zuge von Kooperationen ausführlich verifiziert. Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und Services finden Sie hier:

• Die besonderen Vorteile: • Für den deutschsprachigen Raum:
 Der internationale Presseausweis  Der bundesweit gültige  Presseausweis
 DVPJ Presse CD
• Ausgestellt für DVJP-Mitglieder: • Für Presseprofis unverzichtbar:
 Das DVPJ Mitgliedszertifikat  Das neue PKW-Presseschild
 Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V.
Gültigkeitsdauer und Mitgliedsbeiträge
Der Presseausweis ist für ein Jahr gültig und wird jedes Jahr neu ausgestellt (Verlängerung jederzeit möglich). Egal ob Sie den Presseausweis National oder International wählen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für beide Varianten 36 Euro (Details s. auch Beitragsordnung). Der Mitgliedsstatus beinhaltet das reguläre Mitgliedszertifikat (autorisierte Version) und das PKW-Presseschild. Seit 2006 wird der Presseausweis mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben.
Beziehen Sie Ihren Presseausweis beim DVPJ und unterstützen Sie den Aufbau eines unabhängigen Journalisten- und Presseverbandes, welcher die Interessen nebenberuflich tätiger Journalisten vertritt. Nutzen Sie die Zusatzleistungen des DVPJ - Sie können nichts falsch machen, sondern nur gewinnen.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung
Eine Presseausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Deswegen erfolgt die Ausstellung von Presseausweisen jeweils autark über verschiedene Branchen- und Berufsverbände. Die Legitimation des DVPJ zur Ausstellung von Presseausweisen erfolgte im Zuge einer ausführlichen Verifizierung der Verbandstätigkeit. Im Übrigen bedarf die Ausübung einer Pressetätigkeit in den meisten demokratischen Ländern keiner staatlichen Zulassung. Jeder kann journalistisch tätig werden – ob mit oder ohne Presseausweis.

Dem Artikel 5 Abs. 2 GG zufolge, kann es keine staatlichen oder amtlichen Presseausweise geben. Grund: 'Die Presse' bzw. das Pressewesen ist nicht staatlich reguliert. Presseausweise werden deswegen reguär von Berufsverbänden, Gewerkschaften oder Presseagenturen ausgestellt. Manche Funktionäre verweisen gerne (irreführend) darauf, es gäbe 'behördlich anerkannte' oder 'einheitliche' Presseausweise. Dies aber entspricht keineswegs den Tatsachen. So urteilte Verwaltungsgericht Düsseldorf: Auch andere Verbände sind berechtigt, Presseausweise heraus zu geben (s. Az 1 K 1651/01). Damit bestätigt das Urteil die, auch vom DVPJ vertretene, Auffassung wonach Presseausweise eine Wirkung im Hinblick auf die Legitimation bereits dann haben, wenn der Journalist gegenüber der ausstellenden Organisation seine journalistische Tätigkeit belegt, die Organisation über eine nicht nur unerhebliche Anzahl von Mitgliedern verfügt (z. B. DVPJ) und die ausstellende Organisation auf Dauer angelegt ist (z. B. DVPJ).

Unabhängig von der rechtlichen Situation, ergibt sich allerdings die Faktische Anerkennung des DVPJ-Presseausweises vielmehr in der Praxis - und das ist entscheidend. Der DVPJ-Presseausweis genießt besonderes Vertrauen und wird z. B. von Hunderten Firmen, Organisationen und Behörden anerkannt. So kann u. a. mit dem DVPJ-Presseausweis auch gegenüber den Behörden ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden:
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind daher nach (deutschen) Landesgesetzen verpflichtet, den Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftrechts. Sofern es nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert er den Ausweisinhaber, sich zur Erleichterung der Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zwecks Presseberichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter der Presse tätig ist.
Deutscher Journalisten- und Presseverband e. V.
 
• News-Report: Magazin für Journalisten und Medienschaffende: News-Report.ORG
• Business, Contacts, News-Lounge: European-News-Agency.com
• Reichweite steigern mit NewsPr.DE - Public Relation Services: newspr.de
• Vermarktungsplattform für Journalisten: PressePoint.Org
• DVPJ Verbands-Kreditkarte - hier beantragen für 0,00 Euro: Journalist CreditCard