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Presseausweis für Voll- und Teilzeit-Journalisten
Der Presseausweis ist ein notwendiges Arbeitsinstrument und unterstützt dessen Inhaber bei der Ausübung seiner Tätigkeit und Wahrnehmung seines Rechtes auf Auskunft. Wer als freiberuflicher Journalist arbeitet, braucht Zugang zu Pressekonferenzen, Veranstaltungen oder Örtlichkeiten. In diesen Fällen gibt es ohne Presseausweis kaum ein Weiterkommen. Ein Presseausweis erleichtert den Behörden außerdem die Überprüfung, wer als Pressevertreter tätig ist. Der DVPJ steht allen Medienschaffenden offen, die neben- oder hauptberuflich journalistisch tätig sind. |

Auch wenn viele Journalistenverbände auf eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit bestehen: Das Merkmal einer hauptberuflichen Journalistentätigkeit eignet sich aufgrund der Umbrüche in der Medienlandschaft längst nicht mehr dafür, um zu selektieren zwischen qualitativ guten und weniger guten Journalisten. Denn inwiefern Journalisten ihre Arbeitszeit überwiegend der Berufsausübung widmen ist nicht aussagekräftig. Es sagt weder etwas über die Effizienz, noch über die Effektivität der journalistischen Arbeit etwas aus. Der DVPJ verwahrt sich gegen diese Praxis, da sich daraus keine gesicherte Auskunft über den wirklichen Arbeits- und Publikationsoutput ableiten lässt.
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Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert, einstmals klare Grenzen einer journalistischen Berufsausübung verwischen sich mit flankierenden Tätigkeiten zur Presseberichterstattung. Die Entwicklungen wirken sich auch auf die Vergabe von Presseausweisen für neben- und hauptberufliche Journalisten aus. Lesen Sie hier was Sie wissen sollten: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Journalistenausweis und Presseausweis.
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1. Presseausweis: Welche Vorteile haben Journalisten damit? |
Grundsätzlich gilt: Vorteile, egal welcher Art, sind jeweils in Kontext einer journalistischen Tätigkeit zu betrachten. Ein Presseausweis dient nicht für private Zwecke, selbst wenn sich private Belange von beruflichen Engagements nicht immer eindeutig unterscheiden lassen. Viele Firmen suchen aufgrund von Pressekonferenzen, Aktionärstreffen, Kongressen, Betriebsveranstaltungen oder Produktvorstellungen die Nähe zur Presse. Ein Presseausweis verhilft zu Akkreditierungen oder zur Aufnahme in den Presse- und Medienverteiler. Zugangsdaten lassen sich überwiegend nur durch Vorlage eines Presseausweises anfordern.
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2. Gibt es amtliche oder bundeseinheitliche Presseausweise? |
Wer auch immer behauptet es gäbe bundeseinheitliche oder amtliche Presseausweise: Diese Aussagen sind falsch.! Die Bezeichnung amtlicher Presseausweis ist irreführend. Weder gibt es ein Amt noch eine Behörde, die im Auftrag des Staates Bundespresseausweise bzw. Presseausweise ausstellen. Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Presseausweise werden in Deutschland nicht exklusiv von einigen wenigen Verbänden ausgestellt. Seit Jahrzehnten ist es üblich, dass Berufs- und Branchenverbände Presseausweise ausstellen.Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt darum jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände.
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3. Muss eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegen? |
Eine Hauptberufliche Tätigkeit ist nicht erforderlich Bund und Länder haben daher nicht nur jene Presseausweise als Nachweis einer Pressevertretereigenschaft zu akzeptieren, welche beispielsweise von einer Journalistengewerkschaft oder einem Fachverband stammen. Zu akzeptieren sind auch Presseausweise von solchen Verbänden, welche u. a. bereits mehrere Jahre existieren (ca. 5 Jahre) und eine nicht unbeachtliche Mitgliederzahl verfügen (ab 1000).
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4. Wie ist die allgemeine Akzeptanz von Presseausweisen? |
Die Qualität eines Presseausweises ist nicht verbandsabhängig und er erleichtert Journalisten die Arbeit erheblich. Gegenüber Behörden, Veranstaltern und Institutionen dient das Ausweisdokument als journalistische Legitimation. Die Mehrzahl an Sicherheitskräften, Veranstalter, Behörden oder Firmen akzeptieren Presseausweise als Nachweis einer journalistisch-redaktionellen Berufsausübung. Einige Veranstalter fordern eine Sonderakkreditierung ein. Die genauen Gründe hierfür werden öffentlich nicht benannt. Insider aber geben zu erkennen, dass es sich um ein Instrument handelt, womit zwischen genehmen und in Ungnade gefallenen Pressevertretern selektiert werden soll. Im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Anerkennung dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Letztendlich ist auch die Reputation derjenigen Organisation welche die Ausweise ausstellt, mit entscheidend über deren Akzeptanz. Der Presseausweis des DVPJ genießt seit vielen Jahren ein hohes Ansehen in der Branche.
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5. Wie ist das mit der Presseberichterstattung in abgesperrten Bereichen? |
Ein Presseausweis erleichtert es den Einsatz- und Sicherheitskräften, das allgemeine Publikum von Pressevertretern zu unterscheiden und vereinfacht Akkreditierungsanfragen. Bei Spontandemonstrationen, Katastrophen oder Unfällen sperren Polizei oder Einsatzkräfte bestimmte Bereiche aus Sicherheitsgründen ab. Ein Akkreditierungsprocedere ist nicht durchführbar, deswegen wird vor Ort entschieden, ob und inwiefern Pressevertreter Zutritt zu gesperrten Bereichen haben. Ein öffentliches Interesse an der Presseberichterstattung ist meistens gegeben und die Einsatzleiter sind angehalten, Pressevertreter einzulassen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss.
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6. Gibt es einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden? |
Die Presse übt eine Kontrollfunktion als 4. Gewalt aus, darum stehen Pressevertretern besondere Rechte zu. Diese Rechte leiten sich ab aus Art. 5 des Grundgesetzes, den Landespressegesetzen und Durchführungsbestimmungen welche die Arbeit von Journalisten tangieren. Das Auskunftsrecht gegenüber Behörden ist eines dieser Rechte und es ist - im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz - kostenfrei. Das Recht aus Auskunft steht nach den geltenden Landespressegesetzen allen Journalsiten zu, ob mit oder ohne Presseausweis. Auskunft muss gewährt werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen (Datenschutz etc.). Damit ist für Journalisten der Weg frei für eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Jeder Journalist kann Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Akten-Kopien beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder gar eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich.
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7. Haben Journalisten besondere Rechte oder Sonderrechte? |
Rechte von Journalisten ergeben sich aus den jeweiligen Landespressegesetzen, den Durchführungsverordnungen und aus ergänzenden presserechtlichen Bestimmungen. Schutzgesetze für für die Presse sind im Grundgesetz und in den jeweiligen Landespressegesetzen verankert. Besondere Erwähnung verdienen das Zeugnisverweigerungsrecht, der Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden, Durchsuchungsverbote, Beschlagnahme-Verbote und insbesondere der Informantenschutz. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber dafür, sich im Hinblick auf seine journalistische Berufsausübung zu legitimieren. Aufgabe der Journalisten ist es, die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Ereignisse zu informieren, welche von einer allgemeinen oder spezifischen Bedeutung sind. Journalisten kommt eine wichtige Funktion in der Gesellschaft zu, darum benötigen Journalisten zur Informationsbeschaffung ein Ausweisdokument das den Inhaber als Journalisten ausweist.
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